Pflegehilfsmittelversorgung
Sie sind Pflegebedürftig oder Sie pflegen eine pflegehilfsbedürftige Person in Ihrem Haushalt? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bis zu einem Betrag von 40,00 € pro Monat, die von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören u.a.:
- Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Mundschutzmasken
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:
- Bescheinigung über den Pflegegrad
- die zu pflegende Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft
- die zu pflegende Person wird von einer Privatperson oder von einem ambulanten Pflegedienst betreut
