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Pflegehilfsmittelversorgung

Sie sind Pflegebedürftig oder Sie pflegen eine pflegehilfsbedürftige Person in Ihrem Haushalt? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bis zu einem Betrag von 40,00 € pro Monat, die von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören u.a.:

  • Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Mundschutzmasken
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Bescheinigung über den Pflegegrad
  • die zu pflegende Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft
  • die zu pflegende Person wird von einer Privatperson oder von einem ambulanten Pflegedienst betreut

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann kümmern wir uns, um die Kostenübernahme Ihrer Pflegekasse. Nach erfolgter Genehmigung werden wir Sie mit den Pflegehilfsmitteln bis zu einer Höhe von 40,00 € ohne Zuzahlung monatlich versorgen.